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   BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90   

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https://dejure.org/1993,2856
BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90 (https://dejure.org/1993,2856)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1993 - XI R 84/90 (https://dejure.org/1993,2856)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1993 - XI R 84/90 (https://dejure.org/1993,2856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrieb einer Flugrettung durch einen eingetragenen Verein - Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus Flugrettungseinsätzen und Mitgliedsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungen an Vereinsmitglieder (§§ 2 , 4 UStG )

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Notwendig ist aber, daß die Pesonenvereinigung ihrem Mitglied gegenüber eine konkrete Einzelleistung (in Gestalt gleichartiger Einzelleistungen oder in Gestalt einer Leistung, die sich zugleich als steuerbare Leistung an jedes einzelne Mitglied darstellt) erbringt, deren Nutzen dem einzelnen Mitglied individuell zugute kommt; der Maßstab des Mitgliedsbeitrags muß von dem möglichen Eigennutzen der Mitglieder abhängig sein (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; vom 20. Januar 1988 X R 44/81, BFH/NV 1988, 528, und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, jeweils m.w.N.).

    In vergleichbarer Weise hat der BFH in dem Urteil in BFH/NV 1993, 204 ausgeführt, daß bei der Tätigkeit einer Gesellschaft für ärztliche Fortbildung die Beiträge nach der Größe der Arztpraxis hätten bemessen sein müssen, um einen individuellen Eigennutzen annehmen zu können.

    Der Senat kann nicht durcherkennen, da die Mitgliedsbeiträge zum Teil Entgelt für steuerbare und steuerpflichtige Sonderleistungen sein können und sich die fehlende Steuerbarkeit der Vorhalteleistungen auf den Vorsteuerabzug auswirken kann (zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 204, unter II.3.).

  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 4. Juli 1985 V R 35/78, BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559, und vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153) sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19. März 1982 8 C 46/81 (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 221).

    Notwendig ist aber, daß die Pesonenvereinigung ihrem Mitglied gegenüber eine konkrete Einzelleistung (in Gestalt gleichartiger Einzelleistungen oder in Gestalt einer Leistung, die sich zugleich als steuerbare Leistung an jedes einzelne Mitglied darstellt) erbringt, deren Nutzen dem einzelnen Mitglied individuell zugute kommt; der Maßstab des Mitgliedsbeitrags muß von dem möglichen Eigennutzen der Mitglieder abhängig sein (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; vom 20. Januar 1988 X R 44/81, BFH/NV 1988, 528, und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.07.1985 - V R 35/78

    Umlagen eines Wasserversorgungszweckverbandes als Entgelt für umsatzsteuerbare

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 4. Juli 1985 V R 35/78, BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559, und vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153) sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19. März 1982 8 C 46/81 (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 221).

    Notwendig ist aber, daß die Pesonenvereinigung ihrem Mitglied gegenüber eine konkrete Einzelleistung (in Gestalt gleichartiger Einzelleistungen oder in Gestalt einer Leistung, die sich zugleich als steuerbare Leistung an jedes einzelne Mitglied darstellt) erbringt, deren Nutzen dem einzelnen Mitglied individuell zugute kommt; der Maßstab des Mitgliedsbeitrags muß von dem möglichen Eigennutzen der Mitglieder abhängig sein (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; vom 20. Januar 1988 X R 44/81, BFH/NV 1988, 528, und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.07.1989 - IV R 27/87

    Flächenbeitrag in einem Umlegungsverfahren als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Als im Gefolge könnten auch vorgeschaltete Tätigkeiten in Betracht kommen; das habe der BFH ausdrücklich für den Begriff der Anschaffungsnebenkosten entschieden (BFH-Urteil vom 6. Juli 1989 IV R 27/87, BFHE 157, 554, BStBl II 1990, 126).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 68/88

    Behandlung der entgeltlichen Überlassung von Tennisplätzen (§ 4 Nr. 12 UstG

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    (Unselbständige) Nebenleistungen sind solche Leistungen, die in einem engen Zusammenhang (im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) mit einer Hauptleistung stehen, im Verhältnis zu dieser nebensächlich sind und in deren Gefolge üblicherweise vorkommen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 68/88, BFHE 168, 198, BStBl II 1992, 758).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 46.81

    Umsatzsteuer - Wasseranschlussbeitrag

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteile vom 4. Juli 1985 V R 35/78, BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559, und vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153) sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19. März 1982 8 C 46/81 (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 221).
  • BFH, 20.01.1988 - X R 44/81

    Voraussetzungen eines Leistungsaustausches im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Notwendig ist aber, daß die Pesonenvereinigung ihrem Mitglied gegenüber eine konkrete Einzelleistung (in Gestalt gleichartiger Einzelleistungen oder in Gestalt einer Leistung, die sich zugleich als steuerbare Leistung an jedes einzelne Mitglied darstellt) erbringt, deren Nutzen dem einzelnen Mitglied individuell zugute kommt; der Maßstab des Mitgliedsbeitrags muß von dem möglichen Eigennutzen der Mitglieder abhängig sein (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. BFH-Urteile in BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; vom 20. Januar 1988 X R 44/81, BFH/NV 1988, 528, und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1963 - V 47/61 U

    Steuerliche Behandlung von Umlagebeträgen die aufgrund der Bewirtschaftung von

    Auszug aus BFH, 21.04.1993 - XI R 84/90
    Diese Aufteilung ist notfalls im Wege der Schätzung vorzunehmen (BFH-Urteil vom 22. November 1963 V 47/61 U, BFHE 78, 383, BStBl III 1964, 147; Hartmann/Metzenmacher, a.a.O., Tz. 150 ff.).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten

    In Übereinstimmung mit dieser Auffassung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 21. April 1993 XI R 84/90, BFH/NV 1994, 60 incidenter entschieden, daß die Voraussetzungen des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG 1980 auch bei Leistungen einer Alarmzentrale möglich sind, sofern die Rettungsflüge im Rahmen der Mitgliedschaft als Sonderleistungen gegen Entgelt für einzelne Mitglieder unternommen wurden.

    Wegen des nicht festgestellten Umfangs der nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG 1980 steuerfreien Leistungen war die Sache an das FG zurückzuverweisen, das die entsprechenden Feststellungen - ggf. im Wege der schätzungsweisen Aufteilung (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 60) - nachzuholen haben wird.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2019 - 3 K 114/15

    Körperschaftsteuerpflicht und Umsatzbesteuerung bei Abrechnungsleistungen über

    Insoweit sei auf das BFH-Urteil vom 21.04.1993 (XI R 84/90, BFH/NV 1994, 60) hinzuweisen.
  • BFH, 09.09.1997 - VII R 108/96

    Beitragserhebung durch Lohnsteuerhilfeverein

    Eine Aufteilung derartiger Beitragszahlungen von Mitgliedern in echte Mitgliedsbeiträge und Sonderleistungsentgelte ist auch umsatzsteuerrechtlich ausgeschlossen mit der Folge, daß die Beiträge Entgelte für umsatzsteuerpflichtige Leistungen dieser Vereinigungen sind (BFH-Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530; ähnlich: BFH-Urteile vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, und vom 21. April 1993 XI R 84/90, BFH/NV 1994, 60: Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen, soweit Leistungsaustausch gegeben).
  • FG Berlin, 28.03.2000 - 5 K 5256/98

    Überlassung von Bootsliegeplätzen an

    Der Maßstab des Mitgliedsbeitrags muss von dem möglichen "Eigennutzen" der Mitglieder abhängig sein (BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 84/90, BFH/NV 1994, 60).

    Der Kläger hat daher in den Streitjahren mit der Überlassung von Bootsständen eine konkrete Einzelleistung an seine aktiven Mitglieder erbracht, deren Nutzen dem einzelnen Mitglied individuell zugute kam (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 84/90, BFH/NV 1994, 60).

  • FG Münster, 25.05.1994 - 15 K 5247/87

    Scientology-Organisationen mangels Gemeinnützigkeit umsatzsteuerpflichtig

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  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • FG Hamburg, 25.03.2002 - VII 245/99

    Einnahmen eines gemeinnützigen Verbandes aus sog. Jahressichtmarken - echter

    Nur wenn die Leistungen der Mitglieder nach dem Umfang der tatsächlichen oder vermuteten Inanspruchnahme der Vereinsleistungen durch das einzelne Mitglied bemessen werden, liegen besondere, entgeltliche, umsatzsteuerpflichtige Vereinsleistungen vor (BFH, Urteil vom 21.04.1993 - XI R 84/90, BFH/NV 1994 S. 60; Urteil vom 8.09.1994 - V R 46/92, BFHE 175 S. 467, BStBl II 1994 S. 957).
  • FG München, 01.06.1995 - 14 K 1388/94

    Vorliegen besonderer, entgeltlicher, umsatzsteuerpflichtiger Vereinsleistungen;

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  • FG Hessen, 19.03.2004 - 6 V 2351/03

    Wasserverband; Bodenverband; Mitgliedsbeitrag; Grundbeitrag; Aufnahmegebühr;

    Die Mitgliedsbeiträge würden nicht unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Umfang den Gesellschaftern die Leistungen der Klägerin zugute kämen (BFH Urteile vom 4. Juli 1985 V R 107/76 BStBl II 1986, 153 und vom 21.4. 1993 XI R 84/90, BFH/NV 1994, 60).
  • FG Hessen, 30.04.2002 - 6 K 642/01

    Annahme eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausches zwischen einem Verein

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  • FG Hessen, 24.06.1999 - 6 K 5507/96

    Anspruch auf Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides; Voraussetzungen für die

  • FG München, 28.05.1999 - 7 K 1332/95

    Steuerbefreiung für einen Sicherungsfonds für Ansprüche von Einlegern und

  • FG Köln, 22.07.1998 - 12 K 1143/92

    Kostenlose Abgabe einer Vereinszeitschrift an Mitglieder als Leistung i.S.d.

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